Kosten und Erstattung
Privatpraxis
Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Die Honorarsätze richten sich nach den üblich geltenden Stundensätzen. Entsprechend der Anzahl der Sitzungen (i. d. R. erstmalig nach 5 Sitzungen) erfolgt
eine Rechnungsstellung
Kostenerstattung bei gesetzlich versicherten Patienten
Mehrere gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Systemisches Gesundheitscoaching, da entsprechende
Kooperationsverträge mit dem Versorgungspartner Systheb bestehen. Die Kostenübernahme erfolgt schnell und unbürokratisch. Eine Kostenübernahme durch
Ihre Krankenkasse können Sie über Systheb in Erfahrung bringen. Eine entsprechende
Zuweisung an meine Praxis erfolgt dann von dortiger Stelle
Termine können Sie bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder ändern, ansonsten werden diese in
Rechnung gestellt
Paartherapie und Familientherapie sind keine
Kassenleistungen